Weitere Institutionen
Infos
Einbürgerungsbüros
Die Vorteile der Einbürgerung sind:
- Den Beruf frei wählen
- Freizügigkeit in Europa
- Wählen in den Gemeinden, Ländern und auf Bundesebene
- Selber kandidieren und damit aktiv die Interessen vertreten
In der pdf Broschüre „Wege zur Einbürgerung“ finden Sie die Grundsätze, wie Sie Deutscher oder Deutsche werden können. Informationen bekommen Sie auch in den Einbürgerungsbüros.
Bitte klicken Sie auf die Seite der Kreisverwaltung Düren:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/32/Einbuergerungsbehoerde.php
Ausländerämter
Die Ausländerämter beraten in allen Fragen Ihres rechtlichen Status. Sie prüfen die rechtlichen Grundlagen und erteilen z. B. Aufenthaltserlaubnis, oder Niederlassungserlaubnis. Die Amtssprache ist Deutsch. Sollten Sie Fragen zu den rechtlichen Bedingungen haben und diese nicht mit dem zuständigen Ausländeramt klären können, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
Bitte klicken Sie auf die Seite der Ausländerbehörde Kreis Düren:
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/32/Auslaenderbehoerde.php
E-Mail: abh@kreis-dueren.de
Telefon Infopoint:
02421/22-2135
02421/22-2137
02421/22-2138
02421/22-2140
Integrationsbeauftragte
Integrationsbeauftragte setzen sich jeweils in ihren Kreisen, Städten bzw. Gemeinden eigene Schwerpunkte. Sie sind ansprechbar bei kommunalen Fragen rund um das Thema.
- Umsetzung des Integrationskonzeptes
- Förderung der Interkulturellen Orientierung der Verwaltung
- Entwicklung eigener Integrationsstrategien
- Beratung und Begleitung von Institutionen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Vereinen bei der Umsetzung eigener Integrationsprojekte
- Vernetzung der Akteure der Integrationsarbeit
- Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen
- Entwicklung und Umsetzung von Projekten mit und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
- Hilfe und Information bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern und Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten
- Öffentlichkeitsarbeit
Frau Katarina Esser, Leiterin
Neues Rathaus
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
- 02461/63-236
- kesser@juelich.de
Frau Anne Gatzen
Neues Rathaus
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
- 02461/63 377
- agatzen@juelich.de
City-Karree
City-Karree
Wilhelmstraße 34
52349 Düren
Frau Kieven
Integrationsbeauftragte
Zimmer 308
- 02421 25-2840
- 02421 25-180-2840
- s.kieven@dueren.de
Frau Gentgen
Verwaltung
Zimmer 510
- 02421 25-2841
- 02421 25-180-2199
Asylangelegenheiten / Manuela Kreitz
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
- 02464 - 586215
- m.kreitz@aldenhoven.de
Rechtsanwälte
Sollten Sie unabhängige rechtliche Hilfe bei einem Rechtsanwalt suchen, prüfen Sie nach, ob der-/diejenige Erfahrung im Ausländerrecht besitzt. Das Ausländerrecht ist mit das komplizierteste Recht in Deutschland, da es sich ständig verändert und es je nach Fall aufgrund des Herkunftsland, Dauer des Aufenthalts, Alter bei Einreise und anderen Faktoren variiert.
Online - Beratung
Die Online - Beratung erfolgt Anonym unter Schweigepflicht und ist kostenfrei. Es wird meist versucht, innerhalb von 48 Stunden eine Antwort zu schreiben. Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Fragen und Antworten möglichst sicher im Internet verschickt werden. Die meisten Online-Beratungsportale bieten zusätzlich noch Foren und Chaträume. Foren können meist auch ohne eine Anmeldung gelesen werden.
Die Beratung erfolgt durch geschulte hauptamtliche Fachkräfte der über 400 Jugendmigrationsdienste in Deutschland
Die Beratung zum Thema Schule – Ausbildung – Beruf erfolgt durch geschulte Hauptamtliche und Ehrenamtliche Berater und Beraterinnen.
Qualifizierte Fachkräfte in über 1000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten Beratung zu Familie und Erziehung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.
Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket
Allgemeines
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Hierzu zählen die nachfolgend angeführten Leistungen, die gesondert beantragt werden müssen. Lediglich der Schulbedarf wird ohne entsprechende Antragstellung gewährt.
Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Kinder und Jugendliche, die jünger als 25 Jahre sind. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier werden nur Kinder und Jugendliche gefördert, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Antragsformulare zu den bewilligten Leistungen können Sie unter folgendem Link von der Seite des Kreishauses Düren herunterladen: