Strafen
Gestattung
- Wenn Sie eine Straftat in Deutschland begehen, werden Sie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft informiert Sie darüber schriftlich. Sie können sich zu dem Tatbestand äußern oder einen Rechtsanwalt engagieren.
- Wenn Sie einen gerichtlichen Strafbefehl erhalten, steht dort die Höhe der Strafe, die nach den Tagessätzen berechnet wird.
- Gegen diesen Strafbefehl kann ein Einspruch eingelegt werden, dann wird Ihre Sache beim Gericht verhandelt.
- Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, erhalten Sie später eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht zahlen, werden
- Sie die festgelegten Tage in einem Gefängnis verbüßen müssen.
Sie können die Strafe auch in Raten abzahlen oder als gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Darüber müssen Sie die Staatsanwaltschaft schriftlich informieren. - Strafverfahren wirken sich negativ auf Ihren Aufenthalt aus!
Aufenthaltserlaubnis
- Wenn Sie eine Straftat in Deutschland begehen, werden Sie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft informiert Sie darüber schriftlich. Sie können sich zu dem Tatbestand äußern oder einen Rechtsanwalt engagieren.
- Wenn Sie einen gerichtlichen Strafbefehl erhalten, steht dort die Höhe der Strafe, die nach den Tagessätzen berechnet wird.
- Gegen diesen Strafbefehl kann ein Einspruch eingelegt werden, dann wird Ihre Sache beim Gericht verhandelt.
- Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, erhalten Sie später eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht zahlen, werden
- Sie die festgelegten Tage in einem Gefängnis verbüßen müssen.
Sie können die Strafe auch in Raten abzahlen oder als gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Darüber müssen Sie die Staatsanwaltschaft schriftlich informieren. - Strafverfahren wirken sich negativ auf Ihren Aufenthalt aus!
Duldung
- Wenn Sie eine Straftat in Deutschland begehen, werden Sie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft informiert Sie darüber schriftlich. Sie können sich zu dem Tatbestand äußern oder einen Rechtsanwalt engagieren.
- Wenn Sie einen gerichtlichen Strafbefehl erhalten, steht dort die Höhe der Strafe, die nach den Tagessätzen berechnet wird.
- Gegen diesen Strafbefehl kann ein Einspruch eingelegt werden, dann wird Ihre Sache beim Gericht verhandelt.
- Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, erhalten Sie später eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht zahlen, werden
- Sie die festgelegten Tage in einem Gefängnis verbüßen müssen.
Sie können die Strafe auch in Raten abzahlen oder als gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Darüber müssen Sie die Staatsanwaltschaft schriftlich informieren. - Strafverfahren wirken sich negativ auf Ihren Aufenthalt aus!
Info
In Deutschland ist verboten und strafbar z.B.:
- Illegale Einreise (wenn Sie dagegen angeklagt werden, konsultieren Sie bitte dringend einen Rechtsanwalt, weil mit seiner Hilfe das Strafverfahren oft eingestellt werden kann)
- Verletzung der Residenzpflicht (Verlassen des Bundeslandes während der ersten 3 Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland)
- Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung
- Urkundenfälschung
- Öffnen von fremder Post
- Arbeit ohne Arbeitserlaubnis
- Verletzung der Schulplicht
- Fahren ohne Ticket mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
- Führen eines Fahrzeuges ohne Führerschein
- Beleidigung der Beamten
- Jegliche Gewaltanwendung, auch an seinen Kindern und dem Ehepartner
- Sexuelle Belästigung und Missbrauch
- Diebstahl
- Drogenbesitz und –handel