Strafen

Gestattung
  • Wenn Sie eine Straftat in Deutschland begehen, werden Sie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft informiert Sie darüber schriftlich. Sie können sich zu dem Tatbestand äußern oder einen Rechtsanwalt engagieren.
  • Wenn Sie einen gerichtlichen Strafbefehl erhalten, steht dort die Höhe der Strafe, die nach den Tagessätzen berechnet wird.
  • Gegen diesen Strafbefehl kann ein Einspruch eingelegt werden, dann wird Ihre Sache beim Gericht verhandelt.
  • Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, erhalten Sie später eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht zahlen, werden
  • Sie die festgelegten Tage in einem Gefängnis verbüßen müssen.
    Sie können die Strafe auch in Raten abzahlen oder als gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Darüber müssen Sie die Staatsanwaltschaft schriftlich informieren.
  • Strafverfahren wirken sich negativ auf Ihren Aufenthalt aus!
Aufenthaltserlaubnis
  • Wenn Sie eine Straftat in Deutschland begehen, werden Sie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft informiert Sie darüber schriftlich. Sie können sich zu dem Tatbestand äußern oder einen Rechtsanwalt engagieren.
  • Wenn Sie einen gerichtlichen Strafbefehl erhalten, steht dort die Höhe der Strafe, die nach den Tagessätzen berechnet wird.
  • Gegen diesen Strafbefehl kann ein Einspruch eingelegt werden, dann wird Ihre Sache beim Gericht verhandelt.
  • Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, erhalten Sie später eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht zahlen, werden
  • Sie die festgelegten Tage in einem Gefängnis verbüßen müssen.
    Sie können die Strafe auch in Raten abzahlen oder als gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Darüber müssen Sie die Staatsanwaltschaft schriftlich informieren.
  • Strafverfahren wirken sich negativ auf Ihren Aufenthalt aus!
Duldung
  • Wenn Sie eine Straftat in Deutschland begehen, werden Sie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft informiert Sie darüber schriftlich. Sie können sich zu dem Tatbestand äußern oder einen Rechtsanwalt engagieren.
  • Wenn Sie einen gerichtlichen Strafbefehl erhalten, steht dort die Höhe der Strafe, die nach den Tagessätzen berechnet wird.
  • Gegen diesen Strafbefehl kann ein Einspruch eingelegt werden, dann wird Ihre Sache beim Gericht verhandelt.
  • Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, erhalten Sie später eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht zahlen, werden
  • Sie die festgelegten Tage in einem Gefängnis verbüßen müssen.
    Sie können die Strafe auch in Raten abzahlen oder als gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Darüber müssen Sie die Staatsanwaltschaft schriftlich informieren.
  • Strafverfahren wirken sich negativ auf Ihren Aufenthalt aus!

Info

In Deutschland ist verboten und strafbar z.B.:

  • Illegale Einreise (wenn Sie dagegen angeklagt werden, konsultieren Sie bitte dringend einen Rechtsanwalt, weil mit seiner Hilfe das Strafverfahren oft eingestellt werden kann)
  • Verletzung der Residenzpflicht (Verlassen des Bundeslandes während der ersten 3 Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland)
  • Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung
  • Urkundenfälschung
  • Öffnen von fremder Post
  • Arbeit ohne Arbeitserlaubnis
  • Verletzung der Schulplicht
  • Fahren ohne Ticket mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Führen eines Fahrzeuges ohne Führerschein
  • Beleidigung der Beamten
  • Jegliche Gewaltanwendung, auch an seinen Kindern und dem Ehepartner
  • Sexuelle Belästigung und Missbrauch
  • Diebstahl
  • Drogenbesitz und –handel