Schwangerschaft und Geburt
Gestattung
- Wenn Sie schwanger sind, stehen Ihnen alle medizinischen Leistungen zur Verfügung, d.h. Sie dürfen jederzeit Ihren Frauenarzt aufsuchen, der den Verlauf der Schwangerschaft beobachtet und bei Bedarf jederzeit eingreifen kann. Von Ihrem Frauenarzt werden Sie einen Mutterpass bekommen, in dem alle Untersuchungen und Ihr gesundheitlicher Zustand notiert werden.
- Sie können ebenfalls eine Hebamme aufsuchen, die Sie bei Ihren Geburtsvorbereitungen, bei der Geburt selbst und danach unterstützen wird. Fragen Sie Ihren Frauenarzt oder Ihre Beratungsstelle nach Kontakten.
- Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, steht Ihnen ab der 23. Schwangerschaftswoche der sogenannte Mehrbedarf zu, d.h. Sie erhalten 17% mehr Geld.
- Ebenfalls ab der 23. Schwangerschaftswoche können Sie einen Antrag auf Unterstützung aus der „Mutter- Kind-Stiftung“ bei einer Schwangerenberatungsstelle stellen.
- Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes die komplette Erstausstattung – Kinderbett, Kinderwagen, Babywäsche etc. – vom Sozialamt.
- Nach der Geburt Ihres Kindes muss es beim Standesamt registriert werden. Dafür benötigen Sie die Bescheinigung des Krankenhauses über die Geburt und die Unterlagen der Eltern wie Heiratsurkunde und die Nationalpässe. Wenn diese Unterlagen nicht vorgelegt werden können, wird das Kind nur registriert und erhält vorerst keine Geburtsurkunde.
- Bitte machen sie eine Kopie der Krankenhausbescheinigung, bevor Sie diese beim Standesamt abgeben. Die Ausstellung der Geburtsurkunde / des Registrierungsscheines kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie müssen in diesem Fall die Krankenhausbescheinigung dem Sozialamt vorlegen, damit ihr Kind dort registriert wird und somit auch Leistungen erhalten kann.
Aufenthaltserlaubnis
- Wenn Sie schwanger sind, stehen Ihnen alle medizinischen Leistungen zur Verfügung, d.h. Sie dürfen jederzeit Ihren Frauenarzt aufsuchen, der den Verlauf der Schwangerschaft beobachtet und bei Bedarf jederzeit eingreifen kann. Von Ihrem Frauenarzt werden Sie einen Mutterpass bekommen, in dem alle Untersuchungen und Ihr gesundheitlicher Zustand notiert werden.
- Sie können ebenfalls eine Hebamme aufsuchen, die Sie bei Ihren Geburtsvorbereitungen , bei der Geburt selbst und danach unterstützen wird. Fragen Sie Ihren Frauenarzt oder Ihre Beratungsstelle nach Kontakten.
- Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, steht Ihnen ab der 23. Schwangerschaftswoche der sogenannte Mehrbedarf zu, d.h. Sie erhalten 17% mehr Geld.
- Ebenfalls ab der 23. Schwangerschaftswoche können Sie einen Antrag auf Unterstützung aus der „Mutter-Kind- Stiftung“ bei einer Schwangerenberatungsstelle stellen.
- Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes die komplette Erstausstattung – Kinderbett, Kinderwagen, Babywäsche etc. – vom Sozialamt oder Jobcenter.
- Nach der Geburt Ihres Kindes muss es beim Standesamt registriert werden. Dafür benötigen Sie die Bescheinigung des Krankenhauses über die Geburt und die Unterlagen der Eltern wie Heiratsurkunde und die Nationalpässe. Wenn diese Unterlagen nicht vorgelegt werden können, wird das Kind nur registriert und erhält vorerst keine Geburtsurkunde.
- Bitte machen sie eine Kopie der Krankenhausbescheinigung, bevor Sie diese beim Standesamt abgeben. Die Ausstellung der Geburtsurkunde / des Registrierungsscheines kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie müssen in diesem Fall die Krankenhausbescheinigung dem Sozialamt oder dem Jobcenter vorlegen, damit ihr Kind dort registriert wird und somit auch Leistungen erhalten kann.
Duldung
- Wenn Sie schwanger sind, stehen Ihnen alle medizinischen Leistungen zur Verfügung, d.h. Sie dürfen jederzeit Ihren Frauenarzt aufsuchen, der den Verlauf der Schwangerschaft beobachtet und bei Bedarf jederzeit eingreifen kann. Von Ihrem Frauenarzt werden Sie einen Mutterpass bekommen, in dem alle Untersuchungen und Ihr gesundheitlicher Zustand notiert werden.
- Sie können ebenfalls eine Hebamme aufsuchen, die Sie bei Ihren Geburtsvorbereitungen , bei der Geburt selbst und danach unterstützen wird. Fragen Sie Ihren Frauenarzt oder Ihre Beratungsstelle nach Kontakten.
- Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, steht Ihnen ab der 23. Schwangerschaftswoche der sogenannte Mehrbedarf zu, d.h. Sie erhalten 17% mehr Geld.
- Ebenfalls ab der 23. Schwangerschaftswoche können Sie einen Antrag auf Unterstützung aus der „Mutter-Kind- Stiftung“ bei einer Schwangerenberatungsstelle stellen.
- Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes die komplette Erstausstattung – Kinderbett, Kinderwagen, Babywäsche etc. – vom Sozialamt.
- Nach der Geburt Ihres Kindes muss es beim Standesamt registriert werden. Dafür benötigen Sie die Bescheinigung des Krankenhauses über die Geburt und die Unterlagen der Eltern wie Heiratsurkunde und die Nationalpässe. Wenn diese Unterlagen nicht vorgelegt werden können, wird das Kind nur registriert und erhält vorerst keine Geburtsurkunde.
- Bitte machen sie eine Kopie der Krankenhausbescheinigung, bevor Sie diese beim Standesamt abgeben. Die Ausstellung der Geburtsurkunde / des Registrierungsscheines kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie müssen in diesem Fall die Krankenhausbescheinigung dem Sozialamt vorlegen, damit ihr Kind dort registriert wird und somit auch Leistungen erhalten kann.