ABENDE IM CAFÉ

Bericht Winne Simon

“Handy, Internet & Co VERTRÄGE worauf sollte man achten?"

In  einem prägnanten klaren Vortrag zeigte die Referentin, Daniela Erne von der Schuldenberatung (Evang. Gemeinde zu Düren), welche Grundprinzipien jeder beherzigen sollte, um von vorneherein das Entstehen von Schulden zu vermeiden.

Grundlage für jede geschäftliche Aktion, also den Tausch von Waren und Geld,  ist ein Vertrag.

Auch Kinder ab 7 J. können Geschäfte tätigen, allerdings nur in Größenordnungen, die dem Taschengeld entsprechen.

Die Unterschrift ist der wichtigste Bestandteil eines  Vertrages.

Allerdings liegt in manchen Fällen auch ein Vertrag vor, ohne dass eine Unterschrift geleistet worden ist: Zum Beispiel bei der Kranken-Pflicht-Versicherung  jedes Arbeitnehmers,  oder bei den  Rundfunk- und Fernsehgebühren von ARD /ZDF.

Normalerweise haftet der Vertragspartner mit seiner Unterschrift  für den Vertragsinhalt. Folgende wichtige Unterscheidung ist zu treffen:

  • Immer dann, wenn jemand selbst aktiv wurde, um ein Geschäft zu tätigen, bspw. beim Kauf einer Ware im Geschäft,  ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
  • Anders sieht es bei Verträgen aus, die per Telefon/Fax oder Internet geschlossen werden. Dann liegt eine Widerrufsfrist von 2 Wochen vor. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag widerrufen werden. Am besten wird der Widerruf per Einschreiben abgeschickt. Manche Fristen sind fest vorgegeben, so z. B. bei der Kfz-Versicherung zum 30.11. eines jeden Jahres. Vorsicht ist geboten bei Telefonverträgen, die 24 Monate laufen und sich automatisch verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Was  ist zu machen, wenn tatsächlich Schulden entstanden sind?

Der Mahnbescheid ist erst einmal auf seine Richtigkeit zu überprüfen, dann unbedingt innerhalb der 2-Wochenfrist reagieren.

Sollte ein Vollstreckungsbescheid (im gelben Umschlag) ergangen sein, sollte man auch hier frühzeitig reagieren,  d.h. sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Mit ihm kann man oft noch über die Zahlungsmodalitäten verhandeln.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die eigene Unterschrift für eine geschäftliche Aktion missbraucht und gegen den eigenen Willen ein Geschäft getätigt wurde?

Dann sollte eine Anzeige wegen Betrugs bei  der Polizei  gemacht werden.

Immer gilt im Geschäftsleben: Nicht zu vertrauensselig sein! Niemals leichtfertig für jemand anderen, auch nicht für ein Familienmitglied, unterschreiben! Denn  die Unterschrift ist rechts-verbindlich!

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