Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Personen, die keinen Anspruch auf eine geförderte Teilnahme am Integrationskurs haben – hierzu gehören beispielsweise EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse –, können unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen freier Kursplätze auf Antrag zum Integrationskurs zugelassen werden.

Der Antrag ist bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu stellen.

 

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