Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

sind Kommunikationsmittel, die durch technische Vervielfältigung und Verbreitung mittels Schrift, Bild oder Ton Inhalte an eine unbestimmte (weder eindeutig festgelegte, noch quantitativ begrenzte) Zahl von Menschen vermitteln und somit öffentlich an ein anonymes, räumlich verstreutes Publikum weitergeben.[1] Neben den klassischen Massenmedien wie Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften) und elektronischen Medien(Hörfunk und Fernsehen), wächst seit den 1990er-Jahren die Bedeutung des World Wide Webs.
Durch Massenmedien wird Massenkommunikation ermöglicht. Die Massenkommunikation geschieht öffentlich, wodurch im Prinzip jeder Zugang zu den Angeboten von Massenmedien hat.[2] In diesem Sinne umfasst die sozialwissenschaftliche Definition von Massenmedien:[1][3]

  • drucktechnisch reproduzierte Medien (z. B. Flugblatt, Plakat, Buch, Presse)
  • Film, Hörfunk und Fernsehen
  • massenhaft verbreitete Speichermedien (z. B. CD, DVD)
  • Webseiten im Internet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wikipedia.org

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