Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Krankenversicherung zu unterscheiden sind die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Bereits 1883 wurde sie eingeführt. Ihre Aufgaben: Vorsorge,Krankenhilfe (u. a. Inanspruchnahme von Ärzten und Beschaffung von Medikamenten, Ausgleich von Verdienstausfall), Mutterschaftshilfe. Die meisten Bundesbürger gehören der GKV an, denn es besteht Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, Rentner, Studenten,Arbeitslose, Land- und Forstwirte sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht für einige Personen dieser GruppenVersicherungsfreiheit oder die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Arbeiter sind grundsätzlich versicherungspflichtig, Angestellte nur bis zurBeitragsbemessungsgrenze . Wer nicht Mitglied der GKV ist, hat sich meist durch eineprivate Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Dies sind vor allem Angestellte mit einem hohen Einkommen, Freiberufler, Selbstständige oder Beamte. Aber auch Mitglieder der GKV können sich zusätzlich privat versichern, wenn sie z. B. die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus wünschen. Genaue Informationen siehe : http://www.wirtschaftslexikon24.net

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