Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Das sogenannte Flughafenverfahren (§ 18a AsylVfG) gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für ausweislose Asylbewerber, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. Hier wird das Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens durchgeführt, soweit der Ausländer dort untergebracht werden kann.

 

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