Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG vom 30.07.2004, BGBl. I S. 1950) ist das Kernstück des Zuwanderungsgesetzes. Es regelt für Ausländer

  • die Einreise
  • den Aufenthalt
  • die Niederlassung
  • die Erwerbstätigkeit
  • die Aufenthaltsbeendigung.


Außerdem regelt das Aufenthaltsgesetz erstmals auch das übergeordnete ausländerpolitische Ziel der Integrationsförderung. Die Paragrafen 43 bis 45 definieren die Grundsätze der staatlichen Integrationsmaßnahmen. Sie werden durch die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler ergänzt. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für Bürger der Europäischen Union und Diplomaten.

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