Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

heißt Arbeitslosengeld 2, anders genannt Hartz IV. Es ist ein monatlicher Geldbetrag vom Sozialamt oder von der job-com für jeden, der selber nicht mehr arbeitsfähig ist (Anträge stellt man beim Sozialamt: http://www.kreis-dueren.de/neu/index.htm ) oder keine Arbeit finden kann beziehungsweise zu wenig verdient, um sich und seine Familie (Bedarfsgemeinschaft) zu ernähren. (Anträge stellt man bei der job-com: http://www.kreis-dueren.de/neu/index.htm )
ALG II bekommt man für längstens 6 Monate, dann muss man einen neuen Antrag stellen. Wenn man ALG II bekommt, hat man Pflichten. Man muss zum Beispiel dem Amt melden, wenn die Familie größer wird oder wenn ein Mitglied der Bedarfs-gemeinschaft auszieht. Ein erwachsenes Kind stellt selbst den Antrag, wenn es hilfebedürftig ist. Man muss kontinuierlich eine Arbeitsstelle suchen und / oder an einer Schulungsmaßnahme zum Beispiel einem Integrationskurs oder einem Computerkurs teilnehmen. Man muss dem Arbeitsmarkt stets zur Verfügung stehen und darf nicht ohne Absprache mit dem zuständigen Amt in Urlaub fahren und so weiter. Mehr Informationen unter: http://www.kreis-dueren.de/neu/index.htm

Wenn man gegen diese Pflichten verstößt, kann man eine Strafe bekommen. Das Amt kann zum Beispiel den monatlichen ALG II – Geldbetrag reduzieren und man bekommt weniger Geld. Mehr Informationen unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg-II-Nav.html

Detaillierte Informationen zum Arbeitsmarkt und dem Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de/

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