Glossar

Im Glossar erklären wir auf möglichst einfache Art wichtige deutsche Begriffe, die Ihnen im Umgang mit Behörden oder anderen Diensten begegnen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Großteil der Begriffe bezieht sich auf den Glossar auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge :

https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Glossar/_functions/glossar.html?nn=282918&cms_lv2=282926

Wenn das Bundesamt zur Erkenntnis kommt, dass weder ein internationaler Schutz (§§ 3 ff. AsylVfG) noch ein verfassungsrechtlich normiertes Recht auf Asyl nach Art. 16a GG zugesprochen werden kann, können dem Schutzsuchenden dennoch Abschiebungsverbote zur Seite stehen. Im Rahmen der Prüfung nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG prüft das Bundesamt insbesondere, ob für den Ausländer bei einer Abschiebung in den anderen Staat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Die Abschiebungsverbote werden in einem Bescheid festgehalten.

http://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?nn=1363008&lv2=5831810&lv3=1637778

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